Antrag zur Förderung musealer Einrichtungen im Landkreis Spree-Neiße

Antrag zur Förderung musealer Einrichtungen im Landkreis Spree-Neiße

Kategorie : Aktuell

Richtlinie zur Förderung musealer Einrichtungen im Landkreis Spree-Neiße

1. Präambel

Der Landkreis Spree-Neiße unterstützt die Entwicklung einer kreislichen Museumslandschaft. Sie dient der Sammlung, dem Erhalt und der Vermittlung regionaler kultureller Werte und trägt damit zur Herausbildung von regionaler Identität und Heimatbewusstsein bei. In der Verfassung des Landes Brandenburg heißt es in Artikel 34 Absatz 2 „Das kulturelle Leben in seiner Vielfalt und die Vermittlung des kulturellen Erbes werden öffentlich gefördert. Zu den Aufgaben, die nur auf Kreisebene sinnvoll und wirtschaftlich gelöst werden können, gehören
– die Förderung innovativer Ansätze und Entwicklungen in der publikumsgerechten Kommunikation
– die Weiterbildung des Museumspersonals, insbesondere der ehrenamtlichen Mitarbeiter
– die Herstellung von Synergien mit anderen Kultur- und Bildungsbereichen
sowie dem Tourismus und der Wirtschaftsförderung.

Zu den im Landkreis zu fördernden Einrichtungen und Projekten gehören
– die Museen „Sprucker Mühle“ und das Stadt- und Industriemuseum Guben, das Brandenburgische Textilmuseum Forst, Hütten- und Fischereimuseum und der Festungsturm Peitz, Niederlausitzer Sorbisches Dorfmuseum Bloischdorf, Heimatmuseum Dissen, das Archäotechnische Zentrum Welzow und die Sorbische Webstube Drebkau
– die Museumsnacht (als Projekt),
– die kontinuierliche Entwicklung der Museums- und Kulturarbeit,
– die Unterstützung der zahlreichen kleineren ehrenamtlich geführten Museen und Heimatstuben erfolgt, so lange es keinen Kreisförderverein für die Museen gibt, gemäß dieser Richtlinie durch Beschluss von Anträgen im Bildungs- und Kulturausschuss des Kreistages.

2. Zuwendungsempfänger

Der Landkreis Spree-Neiße fördert im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel natürliche Personen sowie Vereine, Initiativen, Gruppen und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts und Privatrechts (Kulturträger). Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

2.1. Gegenstand der Förderung

2.1.1. Institutionelle Förderung von Museen (Guben, Forst, Peitz, Dissen, Bloischdorf, Welzow, Drebkau) im Landkreis mit einem Festbetrag in Höhe von 225.000 EUR . Über die Verteilung der Zuschussmittel entscheidet der Kreistag durch gesonderten Beschluss.

2.1.2. Für die Durchführung der Museumsnacht sowie zur fachlichen Unterstützung der kontinuierlichen Entwicklung der Museums- und Kulturarbeit aller Museen und Heimatstuben im Landkreis Spree-Neiße, einschließlich der Personalkosten für die Stelle des Koordinators im Arbeitskreis, werden dem Arbeitskreis Lausitzer Museenland Fördermittel max. in Höhe von
50.000 EUR zur Verfügung gestellt. Über die Bereitstellung der Mittel entscheidet der Kultur- und Bildungsausschuss durch gesonderten Beschluss.

2.1.3. Förderung der weiteren Museen und Heimatstuben im Landkreis Spree-Neiße

2.1.3.1. Förderung von Betriebskosten, von Museen und Heimatstuben die im Arbeitskreis Lausitzer Museenland und bei der Museumsnacht mitwirken, mit einem Festbetrag von max. 1.200,00 EUR jährlich.

2.1.3.2. Förderung von Ausstattungsgegenständen für die Einrichtung

2.1.3.3. Förderung der Anschaffung von Museumsgegenständen

2.1.3.4. Förderung von musealen Projekten, insbesondere
– mit Kindern, Jugendlichen und Senioren sowie
– zur Förderung der touristischen Attraktivität

3. Voraussetzungen der Förderung

3.1. Die Zuwendungen werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bewilligt. Auf die Gewährung einer Zuwendung besteht kein Rechtsanspruch. Der Landkreis beteiligt sich im Rahmen einer Anteilsfinanzierung. Im Bescheid wird der maximale Förderbetrag benannt. Die Erhöhung der förderfähigen Kosten zieht keine Erhöhung des Förderbetrages nach sich.

3.2. Die Zuwendung erfolgt nur für und im Landkreis Spree-Neiße ansässige förderfähige Einrichtungen.

3.3. Die Förderung erfolgt nur für Maßnahmen bzw. Projekte, die öffentliches Interesse erkennen lassen.

3.4. Die Förderung erfolgt nur für Maßnahmen bzw. Projekte, die ohne die kreisliche Förderung nicht möglich wären.

3.5. Der Antragsteller muss glaubhaft machen, dass er weitere adäquate Fördermöglichkeiten geprüft hat. Weitere Fördermittel sind offen zu legen. Eigenmittel und Eintrittsgelder sind in die Finanzierung einzubeziehen. Anträge sind bis zum 30.04. des jeweiligen Jahres beim Fachbereich Schule und Kultur einzureichen. Später eingehende Anträge können nur dann berücksichtigt werden, soweit die zur Verfügung stehenden Mittel unter Berücksichtigung aller fristgemäß eingegangenen Anträge nicht ausgeschöpft sind.

3.6. Der Antragstellung muss die fachlichen Voraussetzungen für die geplante Maßnahme erfüllen, die Gewähr für eine zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Mittel bieten, gemeinnützige Ziele verfolgen sowie die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten.

3.7. Nicht gefördert werden Projekte und Einrichtungen, die
– gewerblich oder in Anlehnung an ein gewerbliches Unternehmen geführt
werden, insbesondere wenn sie auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind,
– ausschließlich religiösen, parteipolitischen oder privaten Charakter haben,
– investive bauliche Maßnahmen betreffen,
– ausschließlich dem Zuwendungsempfänger nutzen und/oder
– bei deren Durchführung der Zuwendungsempfänger Überschüsse erzielt.

4. Art und Umfang der Förderung (Förderungsverfahren)

4.1. Die Zuwendungen werden nur auf schriftlichen Antrag gewährt, der eine Begründung der Maßnahme und das bezweckte Ziel beinhaltet. Formulare sind im Fachbereich Schule und Kultur erhältlich. Der Antrag ist in einem angemessenen Zeitraum vor Maßnahmebeginn an den Fachbereich Schule und Kultur des Landkreises Spree-Neiße zu stellen.
Wird der Antrag von einer juristischen Person gestellt, ist eine verantwortliche Person, die den Kulturträger rechtlich vertritt, zu benennen.

4.2. Maßnahmen, die nach der Bewilligung nicht durchgeführt werden, sind dem Fachbereich Schule und Kultur sofort mitzuteilen.

4.3. Über die Höhe der Förderung ergeht ein schriftlicher Bewilligungsbescheid. In diesem Bewilligungsbescheid wird insbesondere die Zweckbestimmung der Zuschüsse, die Art der Förderung und der Gesamtfinanzierung sowie der Verwendung festgelegt.

4.4. Die sachgerechte Verwendung des Zuschusses ist innerhalb eines Monats nach Beendigung des Projektes durch einen aussagekräftigen Verwendungsnachweis und Originalbelege nachzuweisen. Der Antragsteller ist verpflichtet, alle Kostenbelege der jeweiligen Maßnahme 5 Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachweises aufzubewahren und auf Verlangen dem
Landkreis Spree-Neiße vorzulegen.

5. Förderhöchstbetrag und Eigenleistung

5.1. Die Förderung für die unter Punkt 2.1.3, Punkt 2 bis 4, genannten Maßnahmen beträgt je Einrichtung einmalig maximal 2.500 EUR je Kalenderjahr. Die Förderung kann in begründeten Ausnahmefällen 5.000 EUR betragen, wenn im Vorjahr bzw. im Folgejahr kein Antrag gestellt wurde oder wird. Die Förderung beträgt maximal 80 % der nachgewiesenen Kosten.
Entsprechende Sachleistungen, wie die Bereitstellung von Waren, Dienstleistungen, aber auch Arbeitsleistungen können zur Erbringung der Eigenleistung anerkannt werden.

6. Bewilligung und Auszahlung der Mittel

6.1. Die Bewilligung der Anträge für Maßnahmen gemäß Punkt 2.1.3.2. bis 2.1.3.4. erfolgt nach Befürwortung durch den Kultur- und Bildungsausschuss des Kreistages.

6.2. Einzelanträge zu den Förderbereichen nach Punkt 2.1.3.1. bis 2.1.3.4. dieser Richtlinie, deren Förderbetrag 1.200 EUR nicht überschreiten, werden als Geschäft der laufenden Verwaltung entschieden. Über Ausnahmen von den Förderkriterien entscheidet der Kultur und Bildungsausschuss.

6.3. Die Ausreichung der Mittel erfolgt frühestens nach Beschlussfassung des Haushaltes durch den Kreistag.

6.4. Einmal jährlich erhält der Kultur- und Bildungsausschuss eine schriftliche Gesamtaufstellung der Fördermittel.

7. Inkrafttreten

7.1. Die Richtlinie zur Förderung musealer Einrichtungen tritt zum 01.01.2019 in Kraft.

7.2. Gleichzeitig tritt die Richtlinie zur Förderung musealer Einrichtungen, Kreistagsbeschluss
Nr. 167-019/2017 vom 28.04.2017 außer Kraft.

Forst (Lausitz), den 13.12.2018

Harald Altekrüger
Landrat

Antrag auf Förderung musealer Einrichtungen zum downloaden: Antragsformular


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